Schließen

Schrift vergrößern – so funktioniert's!

Sie möchten die Webseite des Bezirk Oberfranken etwas genauer unter die Lupe nehmen?
Mit der folgenden Anleitung können Sie die Webseite beliebig vergrößern.


Anleitung für Windows User

Um die Schrift zu vergrößern, benutzen Sie bitte die Tastenkombination
Strgund+


Anleitung für Apple User

Um die Schrift zu vergrößern, benutzen Sie bitte die Tastenkombination
cmdund+

Die Hände eines Mannes bei einer Präsentation vor einem Gremium.
Die Beteiligung aller Akteure am Planungsprozess ist das A und O der Sozialplanung. (Foto: aerogondo/Fotolia.com)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Stabsstelle
Sozialplanung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth


Norbert Neumüller
Zimmer: F09 102
Telefon: 0921 7846-3131
Fax: 0921 7846-43131
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Planung und Steuerung der Leistungsangebote zur Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine wichtige Aufgabe der Sozialplanung des Bezirks Oberfranken.

Grundlage einer gelingenden Sozialplanung ist, dass alle Akteure am Planungsprozess entsprechend beteiligt werden. Durch die zentrale Planungsfunktion und Steuerungsfunktion des Bezirks gelingt es, das Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten für pflegebedürftige und behinderte Menschen weiter zu koordinieren und weiter zu entwickeln.

Die Sozialplanung steuert und koordiniert in engem Kontakt die Angebote zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Oberfranken.

Die Bezirksentgeltkommission Oberfranken beschäftigt sich auf Bezirksebene mit Fragen zur Vereinbarung von Leistungsvereinbarungen, Vergütungen und Prüfungsvereinbarungen.

Der Arbeitskreis „Zukunft Soziales Oberfranken“ besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und berät über die zukünftige Ausgestaltung der sozialen Angebote in Oberfranken.

Der Planungsausschuss und Koordinierungsausschuss stimmt die Zusammenarbeit aller an der psychiatrischen Versorgung teilnehmenden Institutionen und Einrichtungen ab.

Kernelement des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) ist die Einführung von Krisendiensten für Menschen in seelischen Notlagen.