Anpassung der Kostenbeitragstabelle
Zum 01. Januar 2019 wurde der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 in der Sozialhilfe von bislang 416,00 € auf 424,00 € angehoben,
Da der Regelsatz Berechnungsgrundlage der Kostenbeteiligung aus Arbeits- und Beschäftigungseinkommen ist, erfolgt eine Anpassung der Kostenbeitragstabelle ab 01.01.2019. Die aktuelle Tabelle und ein Rundschreiben zu den Änderungen versandte die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken an alle oberfränkischen Werkstätten für behinderte Menschen.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenbeitragstabelle so genannte. „Standardfälle“ berücksichtigt und im Einzelfall entstehende Besonderheiten nicht erfassen kann. Die Ta-belle gilt für unverheiratete Leistungsberechtigte (mit / ohne Kinder).
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