Barbetrag zur persönlichen
Verfügung wird angehoben
Ab 01. Januar 2019 ändert sich der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 von monatlich 416,00 € auf 424,00 €, wie die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken in einem Rundschreiben an alle vollstationären Behinderteneinrichtungen und Alten- und Pflegeheime in Oberfranken bekannt gab.
Diese Anhebung wirkt sich unmittelbar auf den Barbetrag für in Einrichtungen untergebrachte Leistungsberechtigte aus. Ab 01.01.2019 erhöht sich der monatliche Barbetrag von bisher 112,32 € auf 114,48 € (27 % von 424,00 €). Ein festgesetzter Zusatzbarbetrag kann für die Dauer der stationären Betreuung in Ihrer Einrichtung weiterhin ausgezahlt und neben dem Grundbarbetrag mit uns abgerechnet werden.
Für Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge gelten die Regelungen entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Beendigung der stationären Betreuung oder bei einer Unterbrechung im Leistungsbezug der Anspruch auf Zusatzbarbetrag dauerhaft entfällt.
Für Minderjährige gelten die Barbeträge in der bisherigen Höhe unverändert weiter. Empfänger von Blindengeld oder Blindenhilfe erhalten keinen Barbetrag.
Pressekontakt
Bezirk Oberfranken
Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Pressesprecher
Florian Bergmann
Zimmer: VW 104
Telefon: 0921 7846-3003
Fax: 0921 7846-43003
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt