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Pressemitteilungen
Soziales
| 21. September 2018

Keine Anrechnung des Landespflegegeldes

Leistung kommt allen pflegebedürftigen Menschen in Oberfranken zu Gute

Das Bild zeigt eine Pflegekraft, die sich liebevoll um einen älteren Herren kümmert.
Der Bezirk Oberfranken verzichtet bis auf weiteres auf die Anrechnung des Landespflegegeldes. Das verkündete Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler im Sozialausschuss. (Foto: Andreas Harbach)

Sowohl in der Politik als auch in den Medien wird derzeit intensiv über die Einführung des Landespflegegeldes durch die Bayerische Staatsregierung diskutiert. Bekanntlich haben die Sozialministerien in Bund und Land unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob das eingeführte Landespflegegeld auf die Leistungen der sog. Hilfe zur Pflege angerechnet werden muss. Der Bezirk Oberfranken wird auf eine Anrechnung bis auf weiteres verzichten, wie Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler gestern bekannt gab.

Pflegebedürftige Menschen erhalten mit dem neuen Landespflegegeld ab dem Pflegegrad 2 einmalig 1000 Euro im Jahr vom Freistaat Bayern. Allerdings gibt es derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Sozialministerium in Berlin und dem Sozialministerium in München.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen 

Das Bundessozialministerium vertritt die Meinung, dass das Landespflegegeld als Einkommen auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege angerechnet werden muss. Dies hätte zur Folge, dass die pflegebedürftigen Menschen, die Hilfe zur Pflege vom Bezirk erhalten, faktisch nichts von dem neuen Landespflegegeld hätten, weil der Bezirk die 1000 Euro von seinen Leistungen abziehen müsste.

Das Sozialministerium in München sieht das anders. Die Staatsregierung geht davon aus, dass es sich bei dem Landespflegegeld um keine zweckidentische oder gleichartige Leistung zur Hilfe zur Pflege handelt. Diese Rechtsauffassung hätte zur Folge, dass auch die pflegebedürftigen Menschen, die Hilfe zur Pflege vom Bezirk beziehen, vom Landespflegegeld ungeschmälert profitieren.

Gute Sache 

„Das neue Landespflegegeld ist eine gute Sache! Es soll pflegebedürftigen Menschen, ob zu Hause, in der Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder im Pflegeheim, die Möglichkeit geben, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern. Ich möchte nicht, dass der aktuelle Rechtsstreit auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen in Oberfranken ausgetragen wird. Außerdem brauchen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine klare Vorgabe, wie sie bis zu einer eventuellen obergerichtlichen Entscheidung verfahren sollen“, stelle Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler im Rahmen der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales klar.

Keine Anrechnung

„Daher habe ich entschieden, dass der Bezirk Oberfranken bis auf weiteres keine Anrechnung des Landespflegegeldes auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege vornehmen wird!“, schloss Denzler seine Ausführungen unter großem Applaus der anwesenden Vertreter der Wohlfahrtsverbände. Mit dieser Regelung kommt das Landespflegegeld bis zu einer eventuell anderslautenden gerichtlichen Entscheidung jedem pflegebedürftigen Menschen in Oberfranken zu Gute. 

Betroffen von dieser Entscheidung sind rund 4000 pflegebedürftige Menschen in Oberfranken, die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch den Bezirk Oberfranken erhalten. 


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Bezirk Oberfranken
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