Pflegefamilien gesucht
Aus unterschiedlichen Gründen können Kinder mit Behinderung manchmal nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen oder brauchen vorübergehend eine Betreuung, weil zum Beispiel die Mutter ins Krankenhaus muss. Pflegefamilien sind daher eine Alternative zu stationären Wohnformen der Behindertenhilfe. In einer intakten Pflegefamilie können diese Kinder in einem geborgenen Rahmen mit zuverlässigen Beziehungen aufwachsen.
Die Betreuung in einer Pflegefamilie
- bietet den Kindern die Chance auf Betreuung, Erziehung und Förderung im Familienrahmen
- gibt ihnen die Möglichkeit inmitten der Gesellschaft aufzuwachsen
- eröffnet höhere Chancen für eine Inklusion
- sichert eine individuelle Begleitung
- stellt die Pflegefamilie vor eine besondere pädagogische Aufgabe – sie fordern und bereichern das Familienleben
Welche Aufgaben und Ziele hat die Pflegefamilie?
Ein behindertes Kind ist zunächst ein Kind mit Bedürfnissen, wie es jedes Kind hat. Kinder mit Behinderung benötigen allerdings in besonderem Maße Förderung und Unterstützung. Die Förderziele resultieren aus der jeweiligen Behinderung des Kindes. Ziel ist, das Kind im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten zu fördern, Zugang zu externen Fördermöglichkeiten zu eröffnen und damit die Voraussetzungen für eine größtmögliche Selbstständigkeit und Normalität zu schaffen.
Welche Kinder und Jugendlichen werden betreut?
Wir suchen Pflegefamilien bzw. Bereitschaftspflegefamilien für Kinder mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung, für die der Bezirk Oberfranken zuständig ist. Die Betreuung in der Pflegefamilie ist in der Regel begrenzt auf die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des
behinderten Kindes.
Wer kann Pflegeeltern werden?
Wir suchen Familien, die es sich vorstellen können, Kinder oder Jugendliche mit Behinderung für eine bestimmte Zeit in ihrer Familie aufzunehmen und zu betreuen. Die Familie sollte hinreichend belastbar, sozial integriert, kooperationsbereit und realitätsbezogen hinsichtlich der eigenen Möglichkeiten und Erwartungen sein.
Weitere Voraussetzungen sind:
Sie haben praktische Erziehungserfahrung bzw. eine pädagogische Ausbildung und sind nicht oder nur geringfügig berufstätig.
Sie leben in geregelten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen,
d. h. haben ausreichend Einkommen, damit die finanzielle Existenz der Familie nicht vom Pflegekind abhängt.Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum.
Sie haben Geduld, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, auf ein behindertes Kind einzugehen.
Sie benötigen grundsätzlich die Erlaubnis des Jugendamtes zur Betreuung von Pflegekindern (Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII).
Welche Leistungen erhält die Pflegefamilie?
Die Pflegefamilie erhält finanzielle Leistungen und fachliche Begleitung bzw. Unterstützung. Die finanziellen Leistungen setzen sich zusammen aus:
- einer monatlichen Erziehungspauschale und
- einem am Alter des Kindes orientierten Grundbetrag zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus können Zuschüsse beantragt werden, z. B. für Bekleidung, Schulmaterialien, Musikinstrumente oder Urlaub für das Pflegekind.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Download.
Bei Interesse wenden Sie sich an:
Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Arbeitsbereich 201
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 7846-2018
Pressekontakt
Bezirk Oberfranken
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Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Pressesprecher
Florian Bergmann
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Fax: 0921 7846-43003
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