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Pressemitteilungen
Gesundheit
| 17. April 2018

Psychiater: Krankenhäuser sind kein Knast

Gegen das geplante PsychKHG regt sich Widerstand

Das Bild zeigt das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth
Der Leitender Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken kritisiert Entwurf des neuen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz scharf. (Foto: Hagen Lehmann/GeBO)

Der bayerische Landtag berät am 24. April über den Entwurf eines neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des bayerischen Sozial- und Gesundheitsministeriums. Der Entwurf sei eine Katastrophe, sagt Professor Thomas Kallert, Leitender Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO).

Wenn dieses Gesetz so verabschiedet werde, würden Tausende psychisch Kranke mit untergebrachten Straftätern gleich gesetzt werden. Das sei verfassungsrechtlich angreifbar und fachlich nicht hinnehmbar, kritisiert Kallert. Dabei seien in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs auch Psychiatrie-Experten eingebunden gewesen. Doch deren Empfehlungen habe man seitens des Ministeriums schlichtweg ignoriert.

Etwa jeder zehnte Patient, der in Bayern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird, wird per Gerichtsbeschluss für wenige Wochen stationär eingewiesen. Diese Personen sind keine Straftäter, sondern akut psychisch schwer kranke Menschen, sagt Kallert. Nach dem neuen Entwurf würden diese Menschen nun aber mit Straftätern gleichgestellt. Kliniken müssten dann zum Beispiel persönliche Daten dieser Kranken, deren Diagnose, Entlassungstag und –grund an eine neue Behörde weiterleiten, die sie fünf Jahre speichere und auf deren Daten zahlreiche staatliche Organe Zugriff hätten. Sogar die Entlassung gesunder und geheilter Patienten müsse die Klinik der Polizei melden. Des weiteren drohen Videoüberwachungen von Krankenbesuchen, den Kranken könne der Zugang zu Medien verwehrt werden. „Bayern schießt hier deutlich über das Ziel hinaus“, so Kallert. Er verweist darauf, dass Bayern das einzige Bundesland mit einem derartig kustodial geprägten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sein wird, wenn dieser Entwurf durchgeht.

 „Wir sind doch nicht im Gefängnis, sondern im Krankenhaus. Brauchen Patienten für ihre Genesung Regelungen aus dem Strafvollzug?“, fragt Kallert. Er fordert vehement, den Gesetzentwurf grundlegend zu ändern. Kallert hat dabei die bayerischen Bezirke auf seiner Seite. In einer Stellungnahme des Bezirketags heißt es, mit dem Entwurf werde „die Chance vertan, ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu erlassen, das die Entstigmatisierung psychisch kranker Bürger voranbringt und seinen Namen als Hilfe-Gesetz auch wirklich verdient“. Der Bezirketag fordert unter anderem, die neue Unterbringungsdatei mit sensiblen Daten zu streichen, sauber zwischen Maßregelvollzug und Unterbringung psychisch Kranker zu unterscheiden, die Einschränkung der Selbstbestimmungsfähigkeit als Voraussetzung von Unterbringung zu nennen und die Benachrichtigungspflichten an die Polizei einzuschränken. 

Auch der Bayerische Bezirketag übt heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf. Lesen Sie hier die Stellungnahme. 


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Bezirk Oberfranken
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