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Die Scheune des Lettenhofs
Im Gastraum des Lettenhofes kann mit bis zu 50 Personen gefeiert werden. (Foto: Johannes Kempf)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Kultur- und Heimatpflege
Museum für bäuerliche Arbeitsgeräte
Adolf-Wächter-Straße 17
95447 Bayreuth

Vermietung
Barbara Christoph
Zimmer:
Telefon: 0921 7846-1430
Fax: 0921 7846-41430
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Der Gastraum im ehemaligen Wohnstallhaus des Lettenhofs ist voll möbliert und geeignet für Feiern bis zu 40 Personen. Gläser und Geschirr, sowie Kühlschrank, Spülmaschine und Kaffeemaschine sind ebenfalls vorhanden.

Bei Feiern mit mehr als 40 Personen steht im Sommer zusätzlich zum Gastraum die Göpelhalle mit dem Außengelände für die Vermietung zur Verfügung.

Gastraum mit Inventar und dazugehörigem WC: 110 €

Gastraum mit Inventar, WC, Göpelhalle und Außengelände: 280 €

(Preise gelten nur für nicht-kommerzielle Veranstaltungen)

1. Kaution und Schlüsselübergabe

Schäden sind durch den Mieter anzuzeigen. Werden nach der Veranstaltung Schäden festgestellt, so haftet der Mieter dem Bezirk Oberfranken. Zur Sicherung der Ansprüche ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 200 EURO zu hinterlegen. Die Kaution ist bei der Entgegennahme der Schlüssel in bar fällig und wird bei Rückgabe zurückerstattet. Bei Verlust der Schlüssel sind die Kosten für einen Austausch der gesamten Schließanlage dem Mieter in Rechnung zu stellen. Mit der Aushändigung der Schlüssel gilt die Veranstaltung als durchgeführt. Die Rückgabe der Schlüssel hat bei der ausgebenden Stelle spätestens bis zum nächsten Werktag, 12 Uhr, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen worden sind, zu erfolgen.

2. Mietzins

Im Mietzins sind die Nebenkosten wie Wasser, Strom, Abwasser enthalten. Ferner ist darauf zu achten, dass die benützten Gebäude und Räumlichkeiten inkl. der verwendeten Gegenstände und Geräte vor dem Verlassen wieder in einen sauberen und ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Personalkosten, insbesondere für Aufsichtspersonen, werden je nach Erfordernis mit einem Zuschlag zum Mietzins berechnet. Die Zahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach der Art der Veranstaltung und wird vom Bezirk Oberfranken festgelegt. Der Mietzins ist für eine Veranstaltung von mind. 48 Std. Dauer zu entrichten.

3. Sicherung auf dem Gelände

Die Pflicht der Verkehrssicherung obliegt auf dem gesamten Gelände dem Veranstalter bzw. Mieter. Als Parkmöglichkeit bei Veranstaltungen ist ausschließlich der Parkplatz vor der Scheune, nicht aber der Hofbereich zu verwenden.

4. Kündigung

Mieter und Bezirk Oberfranken haben die Möglichkeit, 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn von den Nutzungsvereinbarungen zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen geltend gemacht werden können. Sollte eine Schadensforderung gegenüber dem Bezirk Oberfranken erhoben werden, so bleibt diese nur auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt, die durch Belege nachzuweisen sind. Einnahmeausfälle werden durch den Bezirk Oberfranken nicht erstattet. Ist eine Vertragskündigung seitens des Bezirks Oberfranken aus einem von ihm nicht zu verantwortenden Grund erforderlich, so kann eine Schadensersatzforderung nicht gestellt werden. Kündigt der Mieter / Veranstalter innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen, so ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO zu entrichten.

5. Sonstige Abmachungen

Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen und Genehmigungen ist der Mieter / Veranstalter verantwortlich. Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Diese üben im Namen des Bezirks Oberfranken das Hausrecht aus. Auf dem gesamten Gelände des Museums für bäuerliche Arbeitsgeräte sind Rauchen, offenes Feuer und das Übernachten nicht gestattet.