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Pressemitteilungen
Soziales
| 20. Dezember 2018

Barbetrag zur persönlichen

Verfügung wird angehoben

Rundschreiben des Bezirks Oberfranken

Eine Pflegerin kümmert sich liebevoll um eine ältere Frau im Rollstuhl. Beide lächeln.
Der Bezirk Oberfranken ist als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig für die Eingliederungshilfe und stationäre Hilfe zur Pflege in Oberfranken. (Foto: Mittermueller Bildbetrieb/Fotolia.com)

Ab 01. Januar 2019 ändert sich der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 von monatlich 416,00 € auf 424,00 €, wie die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken in einem Rundschreiben an alle vollstationären Behinderteneinrichtungen und Alten- und Pflegeheime in Oberfranken bekannt gab.

Diese Anhebung wirkt sich unmittelbar auf den Barbetrag für in Einrichtungen untergebrachte Leistungsberechtigte aus. Ab 01.01.2019 erhöht sich der monatliche Barbetrag von bisher 112,32 € auf 114,48 € (27 % von 424,00 €). Ein festgesetzter Zusatzbarbetrag kann für die Dauer der stationären Betreuung in Ihrer Einrichtung weiterhin ausgezahlt und neben dem Grundbarbetrag mit uns abgerechnet werden.

Für Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge gelten die Regelungen entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Beendigung der stationären Betreuung oder bei einer Unterbrechung im Leistungsbezug der Anspruch auf Zusatzbarbetrag dauerhaft entfällt.

Für Minderjährige gelten die Barbeträge in der bisherigen Höhe unverändert weiter. Empfänger von Blindengeld oder Blindenhilfe erhalten keinen Barbetrag.

 


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Pressekontakt

Bezirk Oberfranken
Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Pressesprecher
Florian Bergmann
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Telefon: 0921 7846-3003
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