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Pressemitteilungen
Soziales
| 16. April 2020

Informationen über Sozialhilfe für Senioren

Neuauflage der Broschüre zur Hilfe zur Pflege

Das Bild zeigt das Deckblatt der Infobroschüre "Sozialhilfe für Senioren". Dahinter sieht man eine aufgeschlagene Seite. Die zwei Exemplare der Broschüre stehen auf einem weißen Fensterbrett.
Die neu aufgelegte Broschüre "Sozialhilfe für Senioren" informiert unter anderem wann und wie die Hilfe zur Pflege beantragt werden kann. (Foto: Sophie Zeuß)

Der Bezirk Oberfranken unterstützt Menschen, die ihre Pflege im Alter nicht selbst finanzieren können mit der so genannten „Hilfe zur Pflege“. Dabei ist der Bezirk sowohl für die ambulante als auch für stationäre Hilfe zur Pflege zuständig. Im Jahr 2019 hat er dafür 81,2 Millionen Euro ausgegeben. Wann und wie die finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, darüber informiert die Broschüre „Sozialhilfe für Senioren“, die der Bezirk Oberfranken nach einigen gesetzlichen Anpassungen nun neu aufgelegt hat.

„Wenn ein älterer Mensch Pflege benötigt, stellen sich plötzlich viele rechtliche und finanzielle Fragen. Wir möchten, dass die Menschen sich in dieser Situation gut informieren können“, erklärt Bezirkstagspräsident Henry Schramm die Neuauflage. Die Broschüre richte sich an die betroffenen Senioren, aber auch Angehörige, Betreuer und andere interessierte Personen.

Auf 32 Seiten werden zunächst grundsätzliche Fragen und Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe erläutert. Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe sind ein nicht ausreichendes Einkommen, nicht ausreichendes Vermögen und keine Ansprüche auf Hilfen von anderen Trägern.

Die Informationsbroschüre erklärt, wie und wo ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Bezirk Oberfranken gestellt werden kann: Welche Unterlagen werden benötigt und wo erreiche ich meine Ansprechpartner? Da Leistungen der Hilfe zur Pflege meist ergänzend zu den Leistungen der Pflegekassen erbracht werden, werden diese in der Broschüre in einem eigenen Kapitel ausführlich erläutert.

Ein großer Teil der Publikation beschäftigt sich schließlich mit der Prüfung der Ansprüche auf die Hilfe zur Pflege durch die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken. Hier werden zum Beispiel Fragen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen geklärt. Zudem geht es um die Frage, wer möglicherweise zum Unterhalt des Pflegebedürftigen beitragen kann.

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die geltenden Rechtsnormen. Dennoch weist auch Bezirkstagspräsident Henry Schramm darauf hin, dass jeder Fall von den Fachleuten individuell betrachtet wird: „Wir bieten passgenaue Beratung im Einzelfall an, denn keine Situation gleicht der anderen. Dafür stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung in der Cottenbacher Straße 23 in Bayreuth derzeit aufgrund der Corona-Beschränkungen leider nur per Mail oder Telefon zur Verfügung.“ Personen, die einen unaufschiebbaren persönlichen Gesprächstermin benötigen, könnten sich per Telefon vertrauensvoll an ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Die Telefonzentrale des Bezirks Oberfranken erreichen Sie unter 0921/7846-0.

Die Broschüre „Sozialhilfe für Senioren – Ein Überblick zur ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege“ kann kostenfrei beim Bezirk Oberfranken unter presse@bezirk-oberfranken.de oder unter der Telefonnummer 0921/7846-1133 bestellt werden. Zudem steht sie auf der Homepage des Bezirks Oberfranken unter www.bezirk-oberfranken.de/sozialhilfe-fuer-senioren zum Download bereit.


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Pressekontakt

Bezirk Oberfranken
Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Pressesprecher
Florian Bergmann
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