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Pressemitteilungen
Soziales
| 14. Mai 2020

Kooperationsvereinbarung besiegelt

die Zusammenarbeit

Ein Miteinander zwischen überörtlichen und örtlichen Sozialhilfeträgern

Links sitzt Bezirkstagspräsident Henry Schramm und rechts Landrat von Lichtenfels Christian Meißner. Beide halten einen Stift in der Hand und unterschreiben die Kooperationsvereinbarung.
Die erste Kooperationsvereinbarung unterzeichnete für den Bezirk Bezirkstagspräsident Henry Schramm (links) und für den Landkreis Lichtenfels Landrat Christian Meißner. (Foto: Sophie Zeuß)

Bei Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe arbeiten die Landkreise und kreisfreien Städte seit jeher eng mit dem Bezirk Oberfranken zusammen. Dieses Miteinander wird nun durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Bezirk gestärkt. Die erste dieser Vereinbarungen wurde anlässlich der Sitzung des Bezirksausschusses am 6. Mai zwischen dem Landkreis Lichtenfels und dem Bezirk abgeschlossen. Für den Bezirk unterzeichnete Bezirkstagspräsident Henry Schramm und für den Landkreis Lichtenfels Landrat Christian Meißner.

Für Bezirkstagspräsident Henry Schramm wird die Zusammenarbeit der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger durch die Zuweisung neuer Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bezirke immer wichtiger: „Landkreise und kreisfreie Städte müssen in die Planungen zu Angeboten und Hilfen für alte Menschen, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen mehr als bisher einbezogen werden. Örtliche Sozialhilfeträger haben das Recht auf eigenes Tätigwerden. So gewährleisten wir, dass je nach Region individuelle Gegebenheiten und Ziele besser berücksichtigt werden.“

Kernaufgabe der gegenseitigen Unterstützung ist die Weiterentwicklung und Gestaltung inklusiver Sozialräume. Um Missverständnissen vorzubeugen, findet zwischen Bezirk und den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ein regelmäßiger Informationsaustausch statt, der je nach Vorhaben oder Problemstellung variiert. Aufgrund der Absprachen zwischen den Sozialhilfeträgern werden Beratungsinhalte aufeinander abgestimmt und so Doppelstrukturen vermieden. Der Grundsatz „Hilfen wie aus einer Hand“ soll in der Praxis mit Leben erfüllt werden.

Weitere Kooperationsvereinbarungen mit den übrigen Landkreisen und den vier kreisfreien Städten in Oberfranken sollen in Kürze folgen.


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Bezirk Oberfranken
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