
Kontakt
Bezirk Oberfranken
Bezirksverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
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Informationen zur Rechnungsstellung an den Bezirk Oberfranken
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für Rechnungen, die KEINE Abrechnung von Sozialleistungen zum Gegenstand haben.
Der Bezirk Oberfranken will die Bearbeitung von Rechnungen einfacher, schneller, kostengünstiger und umweltfreundlicher gestalten. Vor dem Hintergrund der E-Rechnungspflicht führt der Bezirk die Umstellung auf einen zentralen Rechnungsempfang und die elektronische Rechnungsverarbeitung durch.
Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen zum Thema Rechnungsstellung, insbesondere zu E-Rechnungen, zusammengestellt.
1. Welche Rechnungen werden vom Bezirk Oberfranken angenommen?
| Rechnungsformat | Zustellkanal | Empfängeradresse | Anmerkung |
| E-Rechnung | Einfache E-Mail | rechnung@bezirk-oberfranken.de | bevorzugtes Format: ZUGFeRD |
| PDF-Rechnung | Einfache E-Mail | rechnung@bezirk-oberfranken.de | bevorzugtes Format: PDF/A |
| Papierrechnung | Postalisch | Bezirk Oberfranken <Ergänzung Einrichtung/Abteilung> Cottenbacher Str. 23 95445 Bayreuth |
- Bitte senden Sie alle digitalen Rechnungen ausschließlich an das zentrale Funktionspostfach: rechnung@bezirk-oberfranken.de
Bitte beachten Sie:
Es handelt sich hierbei um ein reines Rechnungspostfach. Eingehende sachfremde Inhalte oder E-Mails (z. B. sonstiger Schriftverkehr, Produktangebote, Werbung) werden weder bearbeitet noch weitergeleitet. - Rechnungen in Papierform werden auch weiterhin angenommen, sofern für Sie keine E-Rechnungspflicht bestehen sollte.
- Zukünftig bitten wir sämtliche Rechnungen (digital und Papier) an den Bezirk Oberfranken wie folgt unter Ergänzung der zuständigen Einrichtung bzw. Abteilung zu adressieren:
Bezirk Oberfranken
<Ergänzung der Einrichtung/Abteilung>
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Die Ergänzung der Einrichtung bzw. Abteilung in der Rechnungsadresse ist entscheidend für die korrekte Zuordnung Ihrer Rechnung durch unsere zentrale Erfassungsstelle und ermöglicht uns eine zeitnahe Bearbeitung.
2. Sie wollen eine Rechnung digital an den Bezirk Oberfranken richten?
Dann beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise:
- Ein Anhang pro E-Mail
In jeder E-Mail darf nur ein Dateianhang mitgeschickt werden. In diesem Anhang darf nur eine Rechnung enthalten sein. Werden keine bzw. mehrere Dateianhänge geschickt oder mehrere Rechnungen in einem Dateianhang abgebildet, können diese leider nicht verarbeitet werden. - Umgang mit rechnungsbegleitenden Dokumenten
Rechnungsbegleitende Dokumente (z. B. Leistungsnachweise, Arbeitsberichte) müssen in den einen Dateianhang integriert werden. Wichtig ist dabei, dass die Rechnung am Dateianfang steht. - Alle Informationen gehören in den Dateianhang
Wichtige Informationen und Angaben gehören nicht in den Text der E-Mail, sondern in den Dateianhang. Bei der elektronischen Rechnungsverarbeitung können Begleittexte in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. - Maximal 20 Megabyte
Die Dateigröße einer E-Mail ist auf 20 Megabyte beschränkt. - Barrierefreie Rechnungsdatei (kein Kennwortschutz)
Die übermittelte Datei darf nicht durch ein Kennwort geschützt sein. - Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug
Die gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben des Umsatzsteuerrechts für den Vorsteuerabzug (§ 14 Abs. 4 und § 14a UStG) sind unverändert einzuhalten.