
Kontakt
Bezirk Oberfranken
Bezirksverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
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Wenn gegen einen Bescheid des Bezirks Oberfranken der Rechtsbehelf eines Widerspruchs statthaft ist, kann dieser
1. entweder schriftlich,
2. in elektronischer Form,
3. schriftformersetzend
4. oder zur Niederschrift beim
Bezirk Oberfranken
Postfachanschrift: Postfach 10 11 52, 95411 Bayreuth,
Hausanschrift: Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth,
erhoben werden.
Zu 1: Widerspruch in schriftlicher Form:
Ein Widerspruch in schriftlicher Form bedeutet, dass Sie Ihren förmlichen Rechtsbehelf gegen einen Bescheid formell, meist auf Papier, verfassen und eigenhändig (handschriftlich) unterschreiben müssen. Dieser unterschriebene Brief muss im Original (per Post, Boten oder Einwurf oder per Fax mit darauf befindlicher Unterschrift) bei der Behörde eingehen.
Zu 2: Widerspruch in elektronischer Form:
Der Widerspruchseinlegung in elektronischer Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und an die E-Mail-Adresse poststelle@bezirk-oberfranken.de übermittelt wird.
Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung! Sie können dem Bezirk Oberfranken mittels einfacher E-Mail zwar Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur schicken. Dies ist jedoch nicht ausreichend, wenn Sie rechtswirksam Widerspruch einlegen möchten.
Zu 3: Widerspruch in schriftformersetzender Form:
Einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Bezirks in einer die Schriftform ersetzenden Form können Sie einlegen
a) durch unmittelbare Abgabe im elektronischen Online-Formular „Widerspruch “, jedoch nur bei Verwendung des Nutzerkontos BayernID und eines elektronischen Identitätsnachweises (Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion), die eID-Karte für Angehörige aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Identitätsausweis nach dem Aufenthaltsgesetz oder Ihrer „ELSTER-Zertifikatsdatei“ und Ihrem „ELSTER-Passwort“) oder bei Verwendung des „ELSTER-Unternehmenskontos“,
b) durch Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung an den Bezirk aus
- einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA),
- einem elektronischen Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (beBPo ),
- einem elektronischen Notarpostfach (beN),
- einem elektronischen Steuerberaterpostfach (StBPs),
- einem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfach durch natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen (eBO) oder
- aus „Mein Justizpostfach“ (MJP).
Für den Empfang von DE-Mails hat der Bezirk keinen Zugang mehr eröffnet. Mittels DE-Mail können Sie daher - ebenso wie mit einer einfachen E-Mail - einen Widerspruch beim Bezirk Oberfranken nicht rechtswirksam einlegen.
Zu 4: Widerspruch zur Niederschrift
Ein „Widerspruch zur Niederschrift“ bedeutet, dass Sie persönlich (oder Ihr gesetzlicher Vertreter oder eine von Ihnen mit schriftlicher Vollmacht hierzu bevollmächtigte Person) beim Bezirk Oberfranken, Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth, erscheinen, um den Widerspruch mündlich vorzubringen. Ein Beschäftigter des Bezirks nimmt dann Ihren mündlichen Widerspruch protokollarisch auf, liest die Niederschrift vor und Sie (oder Ihr gesetzlicher Vertreter oder die von Ihnen hierzu bevollmächtigte Person) unterschreiben dieses Protokoll.
Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten des Bezirks. Zudem empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.


