Ihr Ansprechpartner
Bezirk Oberfranken
Fachberatung für Fischerei
Fischereirechtliche Fragen im Vollzug der Gesetze und Beratung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Arbeitsbereichsleiter
Dr. Thomas Speierl
Zimmer: F07 017
Telefon: 0921 7846-1500
Fax: 0921 7846-41500
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Als einzige fischereiliche Dienststelle in Oberfranken ist die Fischereifachberatung nach dem Bayerischen Fischereigesetz als Gutachter im Auftrag des Freistaates Bayern tätig, sobald fischereiliche Belange berührt werden.
Die Fachberatung für Fischerei wirkt als Träger öffentlicher Belange beim Vollzug zahlreicher Gesetze mit:
- Bayerisches Fischereigesetz mit Landesfischereiverordnung
- Bezirksfischereiverordnung
- Bayerisches Wassergesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
- Flurbereinigungsgesetz
- Tierschutzgesetz
- Fischseuchengesetz
- Jagdgesetz
- Naturschutzgesetze
Die Fischereifachberatung ist auch in den Vollzug und die Umsetzung zahlreicher Verordnungen der Europäischen Union eingebunden:
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- FFH-Richtlinie und Natura 2000 Managementpläne
- EU-Aalmanagement
Schwerpunkte sind
- die Schaffung oder Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer.
- die Reduzierung oder Verhinderung von Sedimenteinträgen in die Gewässer.
- die Schaffung von Strukturvielfalt in den Gewässern im Rahmen von Renaturierungsarbeiten.
Die Fischereifachberatung vertritt die Belange der Fischerei, des Gewässerschutzes und des Fischartenschutzes. Die Besonderheiten der oberfränkischen Fischerei werden in der Bezirksfischereiverordnung berücksichtigt, die durch die Fischereifachberatung erarbeitet wird.