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Schrift vergrößern – so funktioniert's!

Sie möchten die Webseite des Bezirk Oberfranken etwas genauer unter die Lupe nehmen?
Mit der folgenden Anleitung können Sie die Webseite beliebig vergrößern.


Anleitung für Windows User

Um die Schrift zu vergrößern, benutzen Sie bitte die Tastenkombination
Strgund+


Anleitung für Apple User

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cmdund+

Geöffnerter Briefumschlag auf einem Laptop mit einem Sicherheitshinweis
Sicherer E-Mail-Kontakt (Foto: NATALIMIS/adobe.stock.com)

Kontakt

Bezirk Oberfranken
Bezirksverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Wenn gegen einen Bescheid des Bezirks der Rechtsbehelf eines Widerspruchs statthaft ist, kann dieser schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirk Oberfranken in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 10 11 52, 95411 Bayreuth, Hausanschrift: Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth, erhoben werden.

Die Schriftform des Widerspruchs kann durch die elektronische Form ersetzt werden.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht im elektronischen Rechtsverkehr der herkömmlichen Unterschrift. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Um ein Dokument qualifiziert elektronisch zu signieren, benötigen Sie eine Signaturkarte, ein Signaturkartenlesegerät und die passende Signatursoftware. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Ein elektronisches Dokument, das Ihren Widerspruch enthält und diesen technischen Vorgaben entspricht, können Sie dem Bezirk Oberfranken über die E-Mail-Adresse

poststelle@bezirk-oberfranken.de

zukommen lassen.

Darüber hinaus können Sie dem Bezirk einen Widerspruch auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), das besondere Anwaltspostfach (beA) oder das besondere Behördenpostfach (beBPo) zukommen lassen. Sofern Sie einen Widerspruch über das EGVP, das beA oder das beBPo einreichen, ist immer auch eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Bitte beachten Sie: Über die oben genannte E-Mail-Adresse können Sie dem Bezirk Oberfranken auch Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur schicken. Diese Variante ist jedoch nicht ausreichend, wenn Sie rechtswirksam Widerspruch einlegen möchten.