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Kind mit Down-Syndrom zeigt lachend seine von Farbe verschmierten Hände.
Ziel des Bezirks Oberfranken ist es, Kindern mit Behinderungen oder mit drohenden Behinderungen eine optimale Förderung zu ermöglichen. (Foto: denys_kuvaiev/Fotolia.com)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Eingliederungshilfe
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Sachgebietsleiterin
Monika Pomper
Zimmer: F10 008
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen brauchen umfassende Förderung.

Ziel des Bezirks ist es, Kindern von Anfang an die optimalen Hilfen zu bieten.

Hilfen im Vorschulalter

Hilfen bei oder während der Schulausbildung

Hilfen im Vorschulalter

Ein Junge übt das Schneiden mit der Schere.
Der Bezirk Oberfranken finanziert Hilfen für Kinder vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung, egal ob das Kind eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist. (Foto: Oksana Kuzmina/Fotolia.com)

Der Bezirk Oberfranken finanziert Hilfen für Kinder mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung.

Dabei ist es egal ob das Kind eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist. 

Ab Schuleintritt übernimmt die Kosten für die Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit seelischer Behinderung das örtlich zuständige Jugendamt.

Die Frühförderstellen sind oft der erste Anlaufpunkt für Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen.

Die Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen umfassen:

  • Beratung der Eltern
  • Untersuchung und Diagnostik
  • medizinisch-therapeutische, psychologische und heilpädagogische Förderung und Therapie

Für die Eltern entstehen beim Besuch einer Frühförderstelle keine Kosten.

In einer integrativen Kindertagesstätte werden Kinder mit und ohne Behinderung in kleinen Gruppen gemeinsam betreut und gefördert.

Zusätzlich zur regulären Betreuung erhalten Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung Unterstützung durch einen ambulanten Fachdienst, der vom Bezirk Oberfranken finanziert wird.

Heilpädagogische Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen, die die Familienerziehung von Kindern mit Behinderung oder mit drohender Behinderung durch altersgerechte und entwicklungsgemäße Angebote unterstützen und ergänzen.

In der Heilpädagogischen Tagesstätte erhalten die Kinder neben der Tagesbetreuung gezielte heilpädagogische und medizinische Leistungen.

Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung können nach dem Schulunterricht ebenfalls eine heilpädagogische Tagesstätte besuchen.

Tagesstätten für seelisch behinderte Kinder sind teilstationäre Einrichtungen, die die Erziehung in der Familie durch alters- und entwicklungsgemäße Angebote unterstützen und ergänzen.

Der Bezirk Oberfranken übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern mit einer seelischen Behinderung im Vorschulalter.

Ab Beginn der Schulpflicht übernimmt das zuständige Jugendamt die Kosten für die Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung.

Hilfen bei oder während der Schulausbildung

Ein Junge im Rollstuhl macht seine Hausaufgaben.
Ziel der Hilfen zur Schulausbildung ist es, den jungen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. (Foto: Firma V/Fotolia.com)

Der Bezirk Oberfranken hilft im Rahmen der Eingliederungshilfe Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung während ihrer Schulausbildung.

Art und Umfang der Hilfen für den Besuch einer Schule richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Für Kinder und Jugendliche mit einer ausschließlich seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt der Bezirk Oberfranken Menschen mit Behinderung während des Studiums. Er kommt für Mehrkosten auf, die während der Hochschulausbildung aufgrund ihrer Behinderung entstehen.

So finanziert der Bezirks beispielsweise Assistenzen oder Hilfsmittel, die zur Erreichung des Studienziels notwendig sind. Die Hochschulhilfen richten sich nach dem individuellen Bedarf des Antragsstellers.

Pflegefamilien, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung aufnehmen und so einen Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung verhindern, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Pflegefamilie erhält einen Betrag für die Versorgung des Pflegekindes im Haushalt sowie Hilfen zum Lebensunterhalt, Unterkunft und Verpflegung.

Die Hilfen durch den Bezirk Oberfranken werden bis zur Beendigung der Schulausbildung fortgeführt.

Für Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer Behinderung einer besonderen Betreuung und Förderung bedürfen, gibt es die Möglichkeit, dauerhaft in einem Internat oder einem Wohnheim zu leben.

Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert.

Schulbegleiter sollen dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung den Schulalltag möglichst selbstständig meistern.

Können sie ohne Begleitung die Schule nicht besuchen oder benötigen sie Hilfestellungen innerhalb der Schule, besteht die Möglichkeit, sich von einer Schulbegleitung unterstützen zu lassen.

Art und Umfang der Assistenzleistung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Wird die Unterstützung eines Schulbegleiters benötigt, übernimmt der Bezirk Oberfranken die Finanzierung, für die Eltern entstehen keine Kosten.