Ihr Ansprechpartner
Bezirk Oberfranken
Kultur- und Heimatpflege
Denkmalpflege, Regionalgeschichte, wissenschaftliche Beratung, Kulturförderung
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Bezirksheimatpfleger
Prof. Dr. Günter Dippold
Zimmer: K153
Telefon: 0921 604-1451
Fax: 0921 604-1606
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt
„Das gute Vorbild würdigen“ – das möchte der Bezirk Oberfranken mit seinen Denkmalpflegepreisen. Die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes von geschichtlicher Relevanz kann mit einem Preisgeld von 5.000 Euro honoriert werden – pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ist ein Preis vorgesehen. Vorschlagsberechtigt sind oberfränkische Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Mitglieder des Bezirkstags von Oberfranken.
Die bis zu 13 Preise für die Bewahrung und Sanierung historischer Bausubstanz in Oberfranken werden jährlich auf der Basis von Richtlinien des Bezirkstags vergeben.
Kriterien für die Verleihung der Preise sind die fachliche Qualität der Maßnahme, ein großer Einsatz durch die Eigentümer sowie die historische oder städtebauliche Bedeutung des Bauwerks.
Die Sanierung auszuzeichnender Gebäude muss abgeschlossen sein, der Abschluss darf aber nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Für die Auszeichnung kommen nur natürliche Personen in Frage. Städte, Vereine oder Kirchenstiftungen sind ausgeschlossen.
Wer ein Gebäude als geeignet für den Denkmalpflegepreis ansieht, kann sich mit seiner Anregung an die jeweiligen Landräte, Oberbürgermeister und Bezirkstagsmitglieder wenden. Diese können Vorschläge jeweils bis zum 31. März beim Bezirk einreichen, zusammen mit einer Fotodokumentation, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und einer Maßnahmenbeschreibung der Sanierung.
FAQ Denkmalpflegepreis des Bezirks Oberfranken
- Baudenkmäler und weitere Bauten von geschichtlicher Relevanz in Oberfranken
- Sanierung abgeschlossen, längstens vier Jahre
- Kriterien: fachliche Qualität der Maßnahme, großer Einsatz durch die Eigentümer sowie die historische oder städtebauliche Bedeutung des Bauwerks.
Preisgeld 5.000 Euro, Erinnerungstafel für Fassade
Privatpersonen, keine Institutionen
Man wendet sich an eine(n) Landrätin/Landrat, Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister oder ein Bezirkstagsmitglied
Eine Fotodokumentation, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht und eine Maßnahmenbeschreibung der Sanierung
Vertreterinnen und Vertreter des Bezirkstags, Direktor der Bezirksverwaltung, Bezirksheimatpfleger und ein Architekt/eine Architektin
31. März jedes Jahres
Jährlich an bis zu 13 Preisträger
Jede Kreisfreie Stadt und jeder Landkreis kann maximal einmal berücksichtigt werden
Ja, aber die Bezuschussung ist beim Vorschlag anzugeben
Ja, mehrere Vorschläge sind erwünscht