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Bezirk Oberfranken
Bezirksverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
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Fax: 0921 7846-90
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Erklärung zur Barrierefreiheit
(entsprechend Muster der (EU) 2018/1523)
Der Bezirk Oberfranken legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürger und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bezirk-oberfranken.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.05.2023 aktualisiert.
Barrierearmut erreichen wir mit dem Einsatz von EyeAble auf unseren Seiten. So können etwa Schriftgröße, Blaufilter, Kontrast und Nachtmodus oder das Vorlesen per Klick erzielt werden. Darüber hinaus sind die Online-Redakteure mit spezieller Software ausgestattet, die beim Erreichen von Barrierearmut bei neuen Inhalten hilft. Bildbeschreibungen mit Alternativtexten sind dabei z.B. die Vorgabe. Neue PDF-Dateien werden als PDF-A-Version zum Download angeboten, damit fehlende Schriften angemessen sichtbar werden.
Darüber hinausgehende Anpassungen des Auftrittes - die nicht mit dieser Overlay-Lösung abgedeckt werden - sind bei einer Webseiten-Agentur beauftragt und sollen zum 30.6.2023 abgeschlossen sein.
Einsatz der Software Eye-Able
Eye-Able ist ein Produkt der Web Inclusion GmbH. Die Software ist laut einem Test vom 21.3.2022 barrierefrei nach EN 301 549. Getestet wurde das webbasierte Angebot Eye-Able, Version 1.9.70. Das Prüfergebnis bezieht sich möglicherweise nicht auf den gesamten Auftritt. Der Test wurde im Auftrag von Eye-Able von einem Drittdienstleister durchgeführt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- ID-Attribute nicht immer eineindeutig
- fehlende und nicht gelablete Arias
- Einige Link-Texte fehlen
- Vorhandene redaktionelle Barrieren werden in den nächsten Wochen behoben.
- PDF-Dokumente wurden nur zum Teil barrierefrei umgesetzt.
Wir arbeiten daran, sukzessive alle PDFs sobald als möglich barrierefrei zur Verfügung zustellen.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte nach Möglichkeit eine E-Mail an presse(at)bezirk-oberfranken.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter presse(at)bezirk-oberfranken.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bezirk Oberfranken
Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Str. 23
95445 Bayreuth
E-Mail-Adresse: presse(at)bezirk-oberfranken.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.