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Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
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Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist eine ergänzende Leistung für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, die aufgrund einer Schädigung ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Sie dient der Deckung des gegenwärtigen Bedarfs und ist einkommens- und vermögensabhängig, es sei denn, der Bedarf ist direkt schädigungsbedingt.
Seit dem 1. Januar 2024 ist sie Teil der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV, das das BVG abgelöst hat. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Bezirk Oberfranken ist seither nur noch für Altfälle zuständig.


