Eine junge Hand hält eine alte Hand.
Die Kriegsopferfürsorge soll gesundheitliche Folgen oder Belastungen durch den Verlust eines Angehörigen ausgleichen. (Foto: Ocskay Mark/Fotolia.com)

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Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist eine ergänzende Leistung für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, die aufgrund einer Schädigung ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Sie dient der Deckung des gegenwärtigen Bedarfs und ist einkommens- und vermögensabhängig, es sei denn, der Bedarf ist direkt schädigungsbedingt.

Seit dem 1. Januar 2024 ist sie Teil der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV, das das BVG abgelöst hat. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Bezirk Oberfranken ist seither nur noch für Altfälle zuständig.

 

Der Bezirk unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Beschaffung und Nutzung eines Automobils oder bei einem nötigen Umbau des vorhandenen PKW.

Ein Schwerpunkt der überörtlichen Sozialhilfe liegt in der Sozialhilfe an Seniorinnen und Senioren, die ihre Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.

Der Bezirk Oberfranken unterstützt Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.