Schließen

Schrift vergrößern – so funktioniert's!

Sie möchten die Webseite des Bezirk Oberfranken etwas genauer unter die Lupe nehmen?
Mit der folgenden Anleitung können Sie die Webseite beliebig vergrößern.


Anleitung für Windows User

Um die Schrift zu vergrößern, benutzen Sie bitte die Tastenkombination
Strgund+


Anleitung für Apple User

Um die Schrift zu vergrößern, benutzen Sie bitte die Tastenkombination
cmdund+

Blick in das Maintal vom Staffelberg
Bereits 1859 beschrieb Victor von Scheffel in seinem Frankenlied den fantastischen Blick ins Obere Maintal. (Foto: Thomas otto/fotolia.com)

Kontakt

Bezirk Oberfranken
Bezirksverwaltung
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Die Geschichte der Region Oberfranken ist vielfältig. Wie aus dem einstigen Obermainkreis der heutige Bezirk Oberfranken entstand und welche besonderen Ereignisse die Geschichte des Bezirks Oberfranken prägten, zeigt folgende Übersicht.

Bis 2006 wurde in der Cottenbacher Straße in Bayreuth der Mitteltrakt des 1870 eröffneten Bezirkskrankenhauses saniert. Damit entstand dort der neue Verwaltungssitz des Bezirks Oberfranken. Seit Ende des Jahres 2006 sind große Teile der Hauptverwaltung, die bis dahin in den Räumen der Regierung von Oberfranken in der Ludwigstraße untergebracht waren, und die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken unter einem Dach vereint. 2007 wurde zudem die einstige Anstaltskapelle restauriert, die seither als Sitzungssaal des Bezirkstags von Oberfranken dient.

Nach der Sanierung eines weiteren Gebäudeflügels konnte 2015 auch die Fischereifachberatung in die Cottenbacher Straße ziehen. Derzeit ist nur noch die Kultur- und Heimatpflege in der Ludwigstraße untergebracht.

Im Jahr 2005 gründete der Bezirk Oberfranken ein Kommunalunternehmen, um seine Kliniken und Heime in einem selbstständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Der Bezirk übertrug seine Aufgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung an das Kommunalunternehmen, um die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich zu steigern und Prozesse zu optimieren. Das Kommunalunternehmen wurde am 1. September 2016 in "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken" umbenannt. 

Der Bezirk Oberfranken übernahm Ende der 1970er Jahre die Villa des Geigers Henri Marteau in Lichtenberg im Landkreis Hof und machte daraus eine internationale Musikbegegnungsstätte. Am 22.Oktober 1982 wurde Haus Marteau durch den damaligen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Professor Dr. Hans Maier, eingeweiht. Haus Marteau dient seitdem der Schulung und Ausbildung von jungen Musikern. Jährlich werden dort rund 40 Meisterkurse von international renommierten Musikern angeboten.

Mitte der 1970er Jahre nahm in Oberfranken das Interesse am Fischereiwesen stark zu. Doch viele Teichwirte bewirtschafteten ihre Teiche im Zu- oder Nebenerwerb und brachten kaum spezifische Fachkenntnisse mit. Seit dem 1. Mai 1980 begleitet und unterstützt die Lehranstalt im Aufseßtal Teichwirte und Fischer in ganz Oberfranken. Als Beispielbetrieb, Bildungs- und Forschungseinrichtung ist sie zentraler Ansprechpartner in vielen Fragen und Problemen rund um den Fisch.

In die Ära von Anton Hergenröder fiel 1978 eine gesetzliche Änderung, die als Meilenstein in der Geschichte der bayerischen Bezirke gilt. Nachdem die Dominanz der (staatlichen) Bezirksregierung bei der Verwaltung der Kommune Bezirk schon längst Kritik hervorgerufen hatte, erließ 1978 der Landtag das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke". Seither vertritt nicht mehr der Regierungspräsident, sondern der Bezirkstagspräsident den Bezirk nach außen, und er leitet die von der Regierung klar getrennte Bezirksverwaltung. Für den Amtsinhaber bedeuten diese Befugnisse eine erhebliche Belastung, übt er doch sein Amt nebenberuflich aus.

Seit 2003 steht an der Spitze des heute 17-köpfigen Bezirkstags der ehemalige Bamberger Landrat Dr. Günther Denzler.

1973 übernahm der Bezirk eine Privatsammlung mit alten bäuerlichen Arbeitsgeräten und Geräten der landwirtschaftlichen Hauswirtschaft. Diese Sammlung wurde in der aus dem Jahre 1745 stammenden Scheune des Lettenhofes auf dem Gelände der Landwirtschaftlichen Lehranstalten untergebracht und 1975 als "Museum für bäuerliche Arbeitsgeräte des Bezirks Oberfranken" der Öffentlichkeit übergeben.

Der erste Bezirkstag wurde am 28. November 1954 gewählt. Von seinen damals 25 Mitgliedern gehörten neun der SPD, acht der CSU, drei der Bayernpartei und dem GB/BHE (Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten) sowie zwei der FDP an. Bei der konstituierenden Sitzung wählte das Gremium den Bayreuther Oberbürgermeister Hans Rollwagen (SPD) zum Präsidenten und den Bamberger Kaufmann Anton Hergenröder (CSU) zum Vizepräsidenten. 1962 kehrten sich die Mehrheitsverhältnisse um: Hergenröder wurde Präsident, Rollwagen sein Stellvertreter.

1953 verabschiedete der Bayerische Landtag die „Bezirksordnung für den Freistaat Bayern“. Sie beschreibt eingangs die Bezirke als „Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen und deren Bedeutung über das Gebiet des Bezirkes nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten“. Am weitreichendsten war ohne Zweifel die Übernahme der Trägerschaft der überörtlichen Sozialhilfe, die heute 93 Prozent des Bezirkshaushalts ausmacht. Erhebliche Außenwirkung besitzt das kulturelle Engagement des Bezirks, zumal nach Schaffung der Stelle eines Bezirksheimatpflegers im Jahr 1974.

Im Dritten Reich führten die Kreise ein Schattendasein. Nach dem Zusammenbruch von 1945 fielen die einstigen Kompetenzen der dritten kommunalen Ebene der jeweiligen Bezirksregierung zu. Erst 1948 wurde wenigstens ein Bezirksverbandsbeirat als beratendes Organ ins Leben gerufen.

In den folgenden Jahren kam es zu langwierigen politischen Diskussionen über die Notwendigkeit einer dritten kommunalen Ebene. Dabei spielte der Bayreuther Oberbürgermeister Hans Rollwagen (1892–1992) eine herausragende Rolle. 1949 trat er mit seiner Schrift „Die Demokratisierung der Verwaltung“ entschieden einem Papier des bayerischen Innenministeriums entgegen und wurde sozu einem geistigen Vater der bayerischen Bezirke.

1919, nach dem Ende der Monarchie, wich der ständisch organisierte, indirekt über Wahlmänner bestellte Landrat dem in gleicher, geheimer und direkter Wahl bestimmten Kreistag. Nun besaßen auch Frauen das Wahlrecht. Zu den herausragenden Leistungen des „Kreises“ in den zwanziger Jahren gehörte neben der Errichtung der Oberfrankenstiftung und der Erneuerung der Kreisackerbauschule der Bau eines Lehrlingsheims bei der protestantischen Taubstummenanstalt Bayreuth, der 1927 fertig gestellt wurde. Wie damals schon ins Auge gefasst, ging 1943 der Betrieb der Anstalt, der heutigen Markgrafenschule, an den Bezirk Oberfranken über.

Noch fehlte dem Kreistag eine eigene Verwaltung, was die Wirkungsmöglichkeiten stark einschränkte. Stattdessen führte die Regierung von Oberfranken durch ihre Beamten die Beschlüsse des Kreistags aus. Auch die vom Kreis besoldeten Bediensteten, etwa der Kreiswanderlehrer für Fischereiwesen, unterstanden der Dienstaufsicht durch die Regierung.

Wenige Jahre später nahm der Landrat von Oberfranken den Bau einer "Kreisirrenanstalt" in Angriff, die 1870 eröffnet wurde. Sie löste die auf das Jahr 1784 zurückgehende Anstalt in Bayreuth-St. Georgen ab. Chronische Überbelegung führte 1904 auf staatlichen Druck zum Bau einer zweiten "Kreisirrenanstalt" in Kutzenberg. Weitere Fachkliniken kamen 1973 mit Hochstadt a. Main und 1988 mit Rehau hinzu. Seit 1909 finanzierte die Kreisgemeinde einen Wanderlehrer für Fischereiwesen (heute Fachberatung für Fischerei).

Seine erste eigene Einrichtung schuf der Landrat von Oberfranken 1863 mit einer Kreisackerbauschule, den heutigen Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Bayreuth. Die ersten 16 Zöglinge wurden ab 1864 unter anderem mit Pflanzen- und Gerätekunde, landwirtschaftlicher Betriebswirtschaft, Obstbau und Tierzucht vertraut gemacht.

Die erste wesentliche Änderung erfuhr der Landrat 1852: König Maximilian II. von Bayern verfügte, dass jeder Regierungsbezirk "eine Kreisgemeinde bildet" und dass der Landrat "als Vertreter dieser Corporation" fungiere. Damit waren die Kreisgemeinden juristische Person mit eigenem Haushalt.

Im Sommer 1829 wurden in allen bayerischen Kreisen die Landräte gekürt. Wahlberechtigt für das Gremium waren lediglich Männer einer bestimmten Steuerkraft. Dabei war der Landrat ständisch gegliedert: Im Obermainkreis gehörten ihm anfangs zwei Vertreter der Standesherren (Grafen), drei Rittergutsbesitzer, zwei evangelische Pfarrer und ein katholischer Geistlicher, sechs Vertreter der Städte und zwölf Repräsentanten der großen Landeigentümer ohne Gerichtsbarkeit an. In seiner ersten Sitzung wählte der Landrat des Obermainkreises den parlamentarischen Vorkämpfer für dieses Gremium, Franz Ludwig von Hornthal, zu seinem Präsidenten. 

Erst König Ludwig I. erließ am 15. August 1828 das "Gesetz, die Einführung der Landräthe betreffend". Im Wesentlichen bestand die Aufgabe des "Landrats" darin, die jeweilige "Kreisregierung" bei den ihnen zugewiesenen Aufgaben zu beraten zum Beispiel beim Unterhalt von Behörden und Schulen, des Gesundheitspersonals, der Staatsgebäude, der Armenanstalten, von Straßen oder bei der Förderung der Landwirtschaft. 

Seit 1808 war Bayern in Kreise eingeteilt, die in ihrer Größe etwa den heutigen Regierungsbezirken entsprachen. Zunächst waren diese Kreise nach Flüssen benannt (Obermainkreis), erst ab 1837 nach den "Stämmen" Bayerns (Oberfranken).

Mit der "Verordnung über die Einführung der Landräthe in sämtlichen Kreisen des Königreiches" im Jahr 1822 gab König Max I. Joseph von Bayern dem Drängen einiger Abgeordneter des bayerischen Landtags nach und führte Provinzparlamente ein. Doch er wollte diesen „Landräten“ nur einen sehr begrenzten Wirkungskreis zugestehen. Der Bamberger Bürgermeister Franz Ludwig von Hornthal (1760–1833) dagegen forderte weit reichende Kompetenzen, namentlich die Finanzautonomie, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landrats, die Öffentlichkeit bei Sitzungen und bei der Rechnungslegung durch die Staatsverwaltung.