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Ein lächelndes Mädchen mit Behinderung wird von einem älteren Mädchen in den Arm genommen.
Zentrales Ziel aller Hilfen für Menschen mit Behinderung ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. (Foto: denys_kuvaiev/Fotolia.com)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Eingliederungshilfe
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Sachgebietsleiterin
Monika Pomper
Zimmer: F10 008
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt
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Sachgebietsleiterin
Yvette Schenk
Zimmer: F10 210
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Der Bezirk Oberfranken unterstützt Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Dafür erbringt der Bezirk die so genannte Eingliederungshilfe.

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und werden auf den individuellen Bedarf des Einzelnen abgestimmt.

Der Bezirk Oberfranken finanziert Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen die benötigte umfassende Förderung von der Frühförderung bis zum Studium.

Die Aufgabe der so genannten Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Bezirk Oberfranken unterstützt durch das Budget für Arbeit Menschen mit Behinderung dabei, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Der Bezirk Oberfranken übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe bei Bedarf die Kosten für Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.

Besondere Hilfen sind Unterstützungsleistungen des Bezirks Oberfranken die in Ausnahmefällen ambulant, einmalig oder ohne Vorliegen einer Behinderung erbracht werden.