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Eine junge Rollstuhlfahrerin wird von einer Betreuungsperson in ein behindertengerechtes Fahrzeug geschoben.
Der Bezirk Oberfranken gewährt nach individuellem Bedarf zum Beispiel Kfz-Hilfe. (Foto: mjowra/Fotolia.com)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Eingliederungshilfe
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Sachgebietsleiterin
Monika Pomper
Zimmer: F10 008
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt
---
Sachgebietsleiterin
Yvette Schenk
Zimmer: F10 210
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Besondere Hilfen sind Unterstützungsleistungen des Bezirks Oberfranken die ambulant, einmalig oder ohne Vorliegen einer Behinderung erbracht werden können.

Der Bezirk Oberfranken übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Beispiel die Kosten für Hilfen zur Mobilität, eine aufstockende Hilfe für blinde Menschen (Blindengeld) und Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, soweit kein vorrangiger Kostenträger zuständig ist.

Hilfen zur Mobilität (Behindertenfahrdienst, KFZ-Hilfen)
Blindenhilfe
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfen zur Mobilität (Behindertenfahrdienst, KFZ-Hilfen)

Ein junger Mann mit Behinderung steigt in ein Auto ein.
Der Bezirk Oberfranken gewährt bei Bedarf Hilfen zur Mobilität. (Foto: Andrey Popov/Fotolia.com)

Der Bezirk Oberfranken unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, mobil zu sein und so am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Durch Zahlung einer Pauschale kann schwerbehinderten Menschen die Nutzung eines Fahrdienstes ermöglicht werden.

Ist der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen, gewährt der Bezirk Hilfe zur Beschaffung und Nutzung eines Fahrzeuges. Der Bezirk unterstützt Menschen mit Behinderung zum Beispiel bei

  • der Beschaffung von besonderen Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten
  • dem Betrieb und Instandhaltung des Autos
  • der Erlangung der Fahrerlaubnis

Blindenhilfe

Ein blinder Mensche liest Blindenschrift.
Der Bezirk Oberfranken stockt das bayerische Blindengeld bei Bedarf auf. (Foto: homonstock/Fotolia.com)

Blinde Menschen in Bayern erhalten ein Blindengeld als Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand. Das Blindengeld wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales gezahlt.

Vom Bezirk Oberfranken erhalten blinde Menschen ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, das heißt, diese Zahlungen stocken die Leistungen nach dem bayerischen Blindengeldgesetz bei Bedarf auf. Die Hilfe wird in Form einer Geldpauschale direkt ausbezahlt.

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ein junger Mann steht in einer Bahnunterführung vor der Treppe, von oben scheint Sonnenlicht herein
Der Bezirk Oberfranken bietet Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen Hilfe (Foto: illustrissima/stock.adobe.com)

Kommt ein Mensch in eine schwierige Lebenssituation, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder familiäre Konflikte, gewährt der Bezirk Oberfranken einmalige Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Probleme können auftreten durch:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebenslage
  • Eine fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, drohende Obdachlosigkeit
  • Gewaltprägende Lebensumstände

Der Bezirk Oberfranken finanziert insbesondere stationäre Maßnahmen, die den Menschen in dieser besonderen Lebenssituation unterstützen, zum Beispiel durch Beratung und persönliche Betreuung in einer Einrichtung.

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach §§ 67, 68 SGB XII