Vier Hände halten gemeinsam ein rotes Herz in der Hand.
Der Bezirk Oberfranken gewährt nach individuellem Bedarf Hilfen. (Foto: alexkich/Fotolia.com)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Eingliederungshilfe
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Sachgebietsleiter
David Grau
Zimmer: F10 008
Telefon: 0921 7846-2200
Fax: 0921 7846-92200
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt
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Sachgebietsleiterin
Yvette Schenk
Zimmer: F10 210
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Besondere Hilfen sind Unterstützungsleistungen des Bezirks Oberfranken die ambulant, einmalig oder ohne Vorliegen einer Behinderung erbracht werden können.

Der Bezirk Oberfranken übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Beispiel die Kosten für Hilfen zur Mobilität, eine aufstockende Hilfe für blinde Menschen (Blindengeld) und Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, soweit kein vorrangiger Kostenträger zuständig ist.

Blindenhilfe
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Blindenhilfe

Ein blinder Mensch liest Blindenschrift.
Vom Bezirk Oberfranken können blinde Menschen ergänzende Blindenhilfe erhalten. (Foto: homonstock/Fotolia.com)

Blinde Menschen in Bayern erhalten ein Blindengeld als Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand. Das Blindengeld wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales gezahlt.

Vom Bezirk Oberfranken erhalten blinde Menschen ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Das heißt, diese Zahlungen stocken die Leistungen nach dem bayerischen Blindengeldgesetz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf. Die Blindenhilfe ist nachrangig und wird nur aufstockend gewährt, soweit gleichartige Leistungen (insb. das Landesblindengeld) tatsächlich bezogen werden und sofern die Einkommensfreibeträge und Vermögensschonbeträge des SGB XII nicht überschritten werden.  Die Hilfe wird in Form einer monatlichen Geldpauschale direkt ausbezahlt. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte folgendes Formular: Antrag auf Gewährung Sozialleistungen.

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Ein junger Mann steht in einer Bahnunterführung vor der Treppe, von oben scheint Sonnenlicht herein
Der Bezirk Oberfranken bietet Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen Hilfe (Foto: illustrissima/stock.adobe.com)

Kommt ein Mensch in eine schwierige Lebenssituation, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder familiäre Konflikte, gewährt der Bezirk Oberfranken einmalige Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Probleme können auftreten durch:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebenslage
  • Eine fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, drohende Obdachlosigkeit
  • Gewaltprägende Lebensumstände

Der Bezirk Oberfranken finanziert insbesondere stationäre Maßnahmen, die den Menschen in dieser besonderen Lebenssituation unterstützen, zum Beispiel durch Beratung und persönliche Betreuung in einer Einrichtung.

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach §§ 67, 68 SGB XII