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Zwei lachende Kinder umringt von bunten Bauklötzen
In der Tagesstätte an der Markgrafenschule werden Kinder mit Sprachauffälligkeiten gezielt gefördert. (Foto: famveldman/Fotolia.com)

Kontakt

Bezirk Oberfranken
Hauptverwaltung
Markgrafenschule
Markgrafenallee 33
95448 Bayreuth

Sachgebietsleiterin
Heike Lippert
Zimmer: M04 007
Telefon: 0921 7846-1601
Fax: 0921 7846-41601
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

In der Tagesstätte an der Markgrafenschule werden Kinder und Jugendliche mit Sprachauffälligkeiten im Alter von vier bis 16 Jahren sowie Kinder mit sozialen/emotionalen Auffälligkeiten im Alter ab drei Jahren bis zum Schuleintritt gezielt gefördert.

Informationen zur Tagesstätte
Aufnahme in die Tagesstätte
Ziele der Arbeit in der Tagesstätte
Wie sieht der Tagesablauf in der Tagesstätte aus?
Welche Fachkräfte sind für mein Kind da?
Wie sieht die pädagogische Arbeit aus?
Jugendämter

Informationen zur Tagesstätte

Ein Mädchen schreibt in ihr Heft
In der Tagesstätte erledigen die Schulkinder am Nachmittag ihre Hausaufgaben. (Foto: Sabine Heid)

In der Tagesstätte an der Markgrafenschule, einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache, werden Kinder gezielt bei ihrer Sprachentwicklung unterstützt.

Wir fördern sprachauffällige Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren in heilpädagogischen und sozialpädagogischen Gruppen.

Die Tagesstätte ist offen für Kinder und Jugendliche, die neben der Sprachtherapie in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) oder in der Markgrafenschule eine zusätzliche pädagogisch-therapeutische Förderung benötigen.

In zwei Ganztagsgruppen werden jeweils bis zu 9, in zwei Sprachgruppen jeweils bis zu 10 Kinder im Vorschulalter gefördert und betreut. Weiterhin sind 70 Förderplätze genehmigt in bis zu 7 Gruppen für Kinder und Jugendliche im Schulalter.

Der Förderschwerpunkt liegt bei den Ganztagsgruppen im Bereich "sozial-emotionale Entwicklung", bei den Vorschulgruppen im Bereich "Sprache". Wir unterscheiden im Schulbereich nach dem individuellen Hilfebedarf zwischen sozialpädagogischen (HBG I) und heilpädagogischen (HBG II und III) Plätzen für sprachauffällige und förderbedürftige Kinder und Jugendliche.

Die Personalausstattung ist abhängig von der Fördernotwendigkeit und der Anzahl der belegten Plätze in der Gruppe. Nähere Ausführungen zur Personalausstattung finden sie unter "Welche Fachkräfte sind für mein Kind da?".

Die Ganztagsgruppen fördern an 220 Tagen im Jahr. Die weiteren Gruppen sind an allen Schultagen und an 20 Tagen in den Ferien oder am Wochenende geöffnet. Die Kinder und Jugendlichen werden betreut und erhalten intensive Förderung aufgrund der vorausgehenden umfassenden Diagnostik.

Alle Kinder und Jugendlichen werden zusätzlich vom Fachdienst unterstützt und gefördert.

Die Kosten der notwendigen Förderung der Kinder/Jugendlichen übernimmt die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken beziehungsweise das örtlich zuständige Jugendamt.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die im Buspendelbereich der Markgrafenschule wohnen.

Träger der Tagesstätte an der Markgrafenschule ist der Bezirk Oberfranken.

Aufnahme in die Tagesstätte

Ein Junge spielt mit einer Murmelbahn.
Freies Spielen und individuelle Förderzeit gehören zum Tagesablauf in der Tagesstätte. (Foto: Christian Porsch)

Kinder und Jugendliche der Markgrafenschule sowie Kinder, die die Schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können in die Tagesstätte aufgenommen werden. Da bei diesen Kindern und Jugendlichen stets eine Sprachproblematik vorliegt, trägt die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken die Kosten der Förderung. 

In die Ganztagsgruppen können Kinder aufgenommen werden, die in Regeleinrichtungen (zum Beispiel Kita) überfordert sind. Diese Kinder haben oft einen hohen Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung, was sich in unangemessenem Verhalten äußern kann. Auch die Kosten für die Förderung dieser Kinder werden von der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken übernommen.

Die Eltern müssen sich ggf. mit einem monatlichen Pauschalbetrag an den Kosten für das Mittagessen beteiligen.

Daneben können auch Schüler aus anderen Schulen aufgenommen werden, wenn eine Sprachauffälligkeit gegeben ist. Häufig sind erzieherische Probleme oder drohende seelische Behinderung mit den Sprachproblemen gekoppelt. In diesen Fällen wird die Fördermaßnahme vorrangig vom zuständigen Jugendamt finanziert.

In einem ersten Gespräch möchten wir Ihr Kind zunächst kennenlernen und im Anschluss die relevanten Daten aufnehmen. Es folgt die Diagnostik durch den Fachdienst in unserer Einrichtung. Danach kann der Förderbedarf (sozial- oder heilpädagogische Förderung) festgestellt werden, mit der Zuordnung zu einer entsprechenden Gruppe.

Wenn eine Fördermaßnahme durch die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken finanziert werden soll, müssen die Eltern einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Tagesstätten zur angemessenen (Vor-)Schulausbildung stellen. Der Antrag wird zusammen mit weiteren Unterlagen von der Einrichtung an die Sozialverwaltung weitergeleitet.

Die Eltern stellen direkt bei der entsprechenden Fachkraft des zuständigen Jugendamtes einen Antrag, wenn die Fördermaßnahme durch das Jugendamt finanziert wird.

Eine Aufnahme in die Tagesstätte kann erst erfolgen, wenn die Übernahme der Kosten durch den zuständigen Leistungsträger zugesagt ist.

Unsere Tagesstätte fördert Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung von der Altersnorm längerfristig abweicht (zum Beispiel Entwicklungen verlaufen langsamer als bei Gleichaltrigen). Diese Entwicklungsverzögerungen können zu Beeinträchtigungen oder Verhaltensweisen führen, die dem Kind/Jugendlichen das Leben in Regeleinrichtungen schwer oder unerträglich machen.

Anlass zur Förderung kann sein:

  • Sprachauffälligkeiten in Verbindung mit Teilleistungsstörungen in der Wahrnehmung und/oder Bewegung, oder einer Kombination mehrerer Störungen
  • Lern- und Leistungsblockaden
  • Entwicklungsabweichungen
  • Hyperaktivität/ADS
  • Ängste/Soziale Unsicherheit
  • Verhaltensprobleme

Ziele der Arbeit in der Tagesstätte

Eine pädagogische Fachkraft spielt mit zwei Kindern am Tisch ein Spiel.
Förderung im gemeinsamen Spiel (Foto: Stephan Herbert Fuchs)

Vorrangige Ziele unserer Arbeit in der Tagesstätte sind:

  • eine umfassende Förderung der Kinder und Jugendlichen zur Beseitigung von Auffälligkeiten, Beeinträchtigungen und/oder Verzögerungen, unter Berücksichtigung der Ressourcen,
  • spezifische Hilfen für die Entwicklung einer ausgeglichenen Persönlichkeit,
  • die Befähigung zu einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung,
  • Befähigung zu einer umfassenden Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Um diese Ziele zu erreichen, gehen die Pädagogen mit den Kindern und Jugendlichen beziehungsgestaltend und lebensgestaltend gemeinsam ein Stück Lebensweg.

Die Zielsetzungen orientieren sich einerseits an den Fördermöglichkeiten, andererseits beziehen wir die Stärken des Kindes und Jugendlichen mit ein. Wichtig ist uns immer, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die Ziele aufeinander abzustimmen, damit möglichst zur gleichen Zeit am gleichen Ziel gearbeitet wird.

Im Einzelnen kann dies bedeuten:

  • die Sprach- und Sprechkompetenz durch sprachpädagogische Maßnahmen fördern
  • vorhandene Teilleistungsschwächen durch therapeutische Maßnahmen abbauen
  • Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit von Kindern und Jugendlichen unterstützen und fördern
  • die Bildungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen aufzubauen und zu stärken
  • das Selbstwertgefühl des Kindes/Jugendlichen zu steigern und zu stärken
  • zu einer altersgemäßen emotionalen Entwicklung durch stetig wachsendes Emotionswissen und Emotionsverständnis verhelfen
  • ein altersgemäßes Sozialverhalten durch gruppenpädagogische Maßnahmen einzuüben
  • zu geringe Leistungsmotivation durch erfolgsorientierte Hilfen zu steigern 
  • mit der Erziehungsarbeit momentan überforderte Familien durch begleitende Elternarbeit oder familientherapeutische Angebote zu unterstützen, bei Jugendlichen unter Einbezug aller betroffener Personen
  • Unterstützung bei der Berufsfindung zu leisten

Wie sieht der Tagesablauf in der Tagesstätte aus?

Ein Mädchen beißt in ein Brötchen, im Hintergrund sind andere Kinder zu erkennen
Gemeinsame Mahlzeiten gehören zu einem strukturierten Tagesablauf. (Foto: spass/Fotolia.com)

Der Tagesablauf in den unterschiedlichen Gruppen der Tagesstätte ist jeweils auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet.

Die Gruppen haben von 8 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Der Tagesablauf ist strukturiert mit Morgenkreis, Freispielzeit, individueller Förderzeit, Gruppenförderung, Vorlesezeit oder Bilderbuchbetrachtung, einem gemeinsamen Frühstück, Bewegung und Spielen im Freien, Tischspielzeit, dem gemeinsamen Mittagessen. Themen in der Förderzeit orientieren sich am Wochenthema und/oder am Jahreskreis.

Die Gruppenzeit beginnt nach dem Ende der Förderzeit in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und endet um 16 Uhr.

Nach der Begrüßung der Kinder werden Themen und Termine des Tages besprochen. Vor und nach dem gemeinsamen Mittagessen stehen Zeiten für freies Spielen sowie Bewegung und Spielen im Freien zur Verfügung. In den Tagesablauf werden Fördereinheiten mit der Gesamtgruppe, individuelle Förderzeit und Förderung durch Fachdienste eingebunden.

Die Kinder und Jugendlichen kommen nach dem Ende des Unterrichts selbständig in ihre Gruppen. Meist folgt kurz darauf das gemeinsame Mittagessen. Anschließend werden Hausaufgaben erledigt, es gibt Zeit zum Spielen im Innen- und Außenbereich und es findet Einzelförderung oder Gruppenförderung statt mit Phasen der Erholung und Regeneration. Die Gruppen schließen um 17 Uhr, freitags um 16 Uhr.

Die Gruppenzeit dauert von 9 Uhr bis 16 Uhr. An diesen Tagen sind Angebote und Unternehmungen möglich, die während der Schultage nicht machbar sind (zum Beispiel Themenarbeit zu Unterrichtsinhalten; Besuch von Ausstellungen und Museen; sportliche, musische oder gestalterische Freizeitaktivitäten)

Welche Fachkräfte sind für mein Kind da?

Eine Erzieherin spielt mit zwei Jungs mit Bauklötzen
Die Fachkräfte in den Gruppen ermöglichen eine individuelle Förderung der Kinder. (Foto: Stephan Herbert Fuchs)

In der Tagesstätte an der Markgrafenschule sind zahlreiche Fachkräfte für die Kinder da.

Die Anzahl der eingesetzten Kräfte und deren Einsatzstunden richtet sich nach den belegten Plätzen und den Fördernotwendigkeiten der Kinder und Jugendlichen. In den Gruppen ist folgende personelle Mindestausstattung gegeben:

Ganztagsgruppen/Vorschulgruppen:
2 pädagogische Fachkräfte, 1 qualifizierte Hilfskraft

Schulgruppen mit überwiegend sozialpädagogischen Förderplätzen:
1 pädagogische Fachkraft, 1 qualifizierte Hilfskraft

Schulgruppen mit überwiegend heilpädagogischen Förderplätzen:
2 pädagogische Fachkräfte

Pädagogische Fachkraft = Dipl.Sozialpädagogin, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in

Qualifizierte Hilfskraft = Kinderpfleger/in, Heilerziehungspflegehelfer/in

Soweit möglich werden die Gruppen durch Erzieherpraktikantinnen/ten und durch Schüler/innen der Schule für Heilerziehungspflege unterstützt.

Das Fachdienstpersonal unterstützt und ergänzt die Gruppenarbeit mit differenzierten pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

Das Team des Fachdienstes besteht aus einer Dipl.-Psychologin/psychologischen Psychotherapeutin, einer Kinderpsychotherapeutin und Jugendlichenpsychotherapeutin und einer Bewegungstherapeutin.  Ergänzt wird das Team durch externe Dienste, die in unsere Einrichtung kommen (Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes an der Markgrafenschule arbeiten gruppenübergreifend und stehen allen Kindern und Jugendlichen in der Tagesstätte sowie deren Familien zur Verfügung. Die Fachdienste können durch die förderspezifischen Qualifikationen besondere therapeutische und pädagogische Angebote unterbreiten. Damit unterstützen und gestalten sie die pädagogische und heilpädagogische Arbeit in den Gruppen und der Schule.

Der Leiter der Einrichtung wird unterstützt von der  Erziehungsleitung für die Gruppen mit Kindern im Vorschulalter und der Erziehungsleitung für die Gruppen mit Kindern im Schulalter. Die Erziehungsleitungen sind für die pädagogische Arbeit und den Betriebsablauf verantwortlich.

Das pädagogisch/therapeutischen Personal wird unterstützt durch das Verwaltungspersonal, die Mitarbeiterinnen in der hauseigenen Küche, das hauswirtschaftliche Personal und den Hausmeister.

Die Gruppenzeit dauert von 9 Uhr bis 16 Uhr. An diesen Tagen sind Angebote und Unternehmungen möglich, die während der Schultage nicht machbar sind (zum Beispiel Themenarbeit zu Unterrichtsinhalten; Besuch von Ausstellungen und Museen; sportliche, musische oder gestalterische Freizeitaktivitäten)

Wie sieht die pädagogische Arbeit aus?

Ein Kind ordnet Formen in einem Holzpuzzle zu
Beim Puzzeln werden unter anderem feinmotorische Fähigkeiten gefördert. (Foto: bulashenko/Fotolia.com)

Die pädagogische Arbeit in der Tagesstätte orientiert sich an den Stärken, Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Die Eltern sind in die Prozesse so weit eingebunden, wie sie es wünschen.

Entsprechend der individuellen Zielsetzung werden personenorientierte Methoden ausgewählt, die in Einzelförderung oder Gruppenförderung stattfinden können.

Je nach individueller Notwendigkeit wird für das Kind und den Jugendlichen eine schriftliche Erziehungsplanung erstellt. Voraussetzung für eine fundierte Planung sind Kenntnisse über Fähigkeiten, Ressourcen und momentane Schwächen des Kindes/Jugendlichen sowie seiner Familie.

Hierzu wird für jedes Kind/Jugendlichen mit und nach der Aufnahme eine Anamnese erhoben und die Diagnose erstellt, Beobachtungen fixiert, Förderziele abgeleitet und Maßnahmen entwickelt, die fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Diese Maßnahmen werden im Gruppenteam mit den entsprechenden Fachkräften entschieden und in die Erziehungsplanung aufgenommen.

Die Fachkräfte fertigen Berichte für die Kostenträger. Diese Berichte dienen als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Finanzierung der Fördermaßnahme.

Die Gruppe ermöglicht dem Kind/Jugendlichen durch ihre klaren Grenzen und Strukturen, sich in seiner Umwelt zu orientieren.

In vielen Alltagssituationen kann die Gruppe ein anderes Modell für "Angenommen werden", für "Gewähren lassen" und für achtsamen Umgang mit dem Anderen sein, als es das Kind oder der Jugendliche häufig bisher erleben konnte.

Methodisch zeigen sich diese Gruppenangebote in Form von

  • Rollenspiel
  • Kleingruppenspiel oder Ganzgruppenspiel
  • Projektgruppen
  • Spielgruppe oder Werkgruppe.

Neben der Zugehörigkeit zu einer festen Gruppe bietet sich dem Kind/Jugendlichen die Teilnahme an Therapie- und Fördergruppen, die sowohl von Fachdiensten als auch vom Gruppenpersonal durchgeführt werden können.

Die Einzelförderung gibt dem Kind/Jugendlichen Gelegenheit, persönliche Zuwendung und Hilfe in einem verlässlichen Rahmen zu erfahren und Anregungen zu erhalten. Einzelförderung durch Gruppenmitarbeiter kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Sprachförderung und Sprechförderung
  • Wahrnehmungsförderung
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Haltungsschulung und Bewegungserziehung
  • Unterstützung im Umgang mit neuem Material
  • Selbstreflexion
  • Arbeit des Fachdienstes

Mit Unterstützung der Fachdienste kann zudem eine gezielte Einzelförderung geleistet werden.

Eine gute Beziehung zwischen den Mitarbeitern der Tagesstätte und den Familien/Eltern ist uns ganz wichtig. Damit eine gute Beziehung entsteht, führen wir Gespräche, machen Hausbesuche oder veranstalten Familien-Samstage und Freizeitprojekte an Öffnungstagen in den Ferien.

Wir möchten die Familien über unsere Arbeit mit ihrem Kind informieren, aber auch über unsere Beobachtungen und unsere Ziele. Genauso wichtig sind für uns die Informationen, die uns die Eltern über ihr Kind geben. Wir wollen mit den Eltern gemeinsam Ziele anstreben, die jedoch nur durch Zusammenarbeit erreicht werden.

Deshalb ist Familienarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit in der Tagesstätte. Die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Tagesstätte und Familie hat zum Ziel, die Familie bei der Förderung ihres Kindes zu unterstützen, sie ggf. für die Stärken und momentanen Probleme des Heranwachsenden zu sensibilisieren und sie beim Finden von Lösungen zu begleiten.

Familienarbeit wird je nach Situation und Auftrag von den Gruppenmitarbeitern, der Erziehungsleitung oder dem Fachdienst durchgeführt und kann nach Notwendigkeit zur Familienberatung und Familientherapie durch den Fachdienst erweitert werden.

Jugendämter

Ein lachender Junge auf einer Schaukel
Für Kinder mit einer seelischen Behinderung übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Förderung. (Foto: Irina Schmidt/Fotolia.com)

Je nach Förderbedarf Ihres Kindes kann auch das zuständige Jugendamt Kostenträger für eine notwendige Förderung in der Tagesstätte an der Markgrafenschule sein.

Jugendamt der Stadt Bayreuth

Jugendamt des Landkreises Bayreuth

Ihre Ansprechpartner

Erziehungsleitung Schulgruppen
Andrea Driesch
Zimmer: M04 010
Telefon: 0921 7846-1630
Fax: 0921 7846-41630
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Erziehungsleitung Vorschulgruppen
Annalena Leupold
Zimmer: M04 021
Telefon: 0921 7846-1621
Fax: 0921 7846-41621
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Fachdienstleitung
N. N.
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