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Pressemitteilungen
Soziales
| 26. Oktober 2020

Vereinbarung für Aufbau

und Betrieb der Krisendienste

Staatsministerin Melanie Huml und die Bezirkstagspräsidenten unterzeichnen die Kostenerstattungsvereinbarungen

Bezirkstagspräsident Henry Schramm unterzeichnet die Kostenerstattungsvereinbarung.
Bezirkstagspräsident Henry Schramm unterschreibt die Kostenerstattungsvereinbarung. (Foto: Florian Bergmann)

Derzeit arbeiten die sieben bayerischen Bezirke mit Hochdruck an einem deutschlandweit einmaligen Beratungs- und Hilfeangebot für Menschen in psychischen Krisen – den Krisendiensten Bayern. Dafür wurde nun ein weiterer wichtiger Grundstein gelegt.

Heute unterzeichneten die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml und die Bezirkstagspräsidenten die Kostenerstattungsvereinbarungen für den Aufbau und den Betrieb der Krisendienste Bayern. Ursprünglich war geplant die Unterzeichnung am Rande einer Gremiumssitzung des Bayerischen Bezirketags in Regensburg abzuhalten. Aufgrund der Entwicklung der aktuellen Corona-Fallzahlen wurde die Präsenzsitzung jedoch abgesagt und stattdessen als Videokonferenz durchgeführt.

„Mit dem Krisendienst wird eine individuelle Beratung für Menschen in akuten psychischen Krisen zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnung der Kostenerstattungsvereinbarung stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar“, erläutert Bezirkstagspräsident Henry Schramm.

Ein Kernelement des Hilfeteils des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG), das zum 1. August 2018 in Kraft getreten ist, ist die Errichtung von flächendeckenden psychiatrischen Krisendiensten in ganz Bayern. Über die Finanzierung der Krisendienste bestand von Anfang an Konsens. Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für die sieben Leitstellen und hat dafür im aktuellen Doppelhaushalt insgesamt über 18 Millionen Euro vorgesehen. Die Bezirke werden die Finanzierung der mobilen Einsatzteams und aller sonstigen Kosten, wie zum Beispiel für den Aufbau von Netzwerken, in mindestens der gleichen Höhe schultern.

„Mit den Krisendiensten Bayern erhalten Menschen in psychischen Krisen eine Art ‚Erste Hilfe in seelischen Notlagen‘. Dieses Angebot der Bezirke ist eine wichtige Ergänzung der psychiatrischen Versorgung in Bayern. Deshalb freuen wir uns, dass mit der Unterzeichnung der Kostenerstattungsvereinbarungen nun auch die finanziellen Rahmenbedingungen unter Dach und Fach sind“, so Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags.

Die Ministerin unterstrich: "Der Bayerischen Staatsregierung ist es bereits seit Jahren ein wichtiges Anliegen, psychische Erkrankungen aus der Tabuzone zu holen und Menschen in psychischen Krisen frühzeitig zu helfen. Mit den Krisendiensten wird die Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf im Freistaat weiter gestärkt und mit der Umsetzung des BayPsychKHG ein wichtiger Beitrag zur weiteren Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen geleistet."

Über die Krisendienste Bayern:

Dieses niederschwellige Angebot, das im Notfall Hilfesuchenden zur Verfügung steht, gibt es bislang nur in den Bezirken Oberbayern und Mittelfranken. Voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 werden die Krisendienste in den anderen fünf Bezirken den Betrieb aufnehmen. Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Krisendienste dann täglich rund um die Uhr unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar. Die Anruferinnen und Anrufer werden automatisch an den für sie regional zuständigen Krisendienst weitergeleitet. Das Beratungs- und Hilfeangebot ist in allen Bezirken gleich. Die psychiatrischen Krisendienste bestehen aus jeweils einer Leitstelle, die mit Fachkräften besetzt ist. Dort erhalten Betroffene sowie Angehörige und Bezugspersonen telefonische Krisenhilfe. In dringenden Fällen kommen mobile Teams zum Einsatz. Diese Leistung wird von den Fachdiensten der Träger der Freien und Privaten Wohlfahrtspflege erbracht. Ein Netzwerk der medizinischen und psychosozialen Versorgung, zum Beispiel zur Vermittlung an eine psychiatrische Praxis oder an die Akutstation einer psychiatrischen Klinik, ergänzt das Angebot.


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Bezirk Oberfranken
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