Auswirkungen von Corona
auf die Teichwirtschaft
Aufgrund der Corona-Krise kommt es auch in der oberfränkischen Teichwirtschaft zu Einschränkungen. Betriebe, die derzeit ihre Karpfen nicht wie gewohnt vermarkten können, müssen diese zurück in die Teiche setzen. Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken informiert über die Auswirkungen auf mögliche Fördermittel im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und gibt einen ersten Rückblick auf die aktuelle Entwicklung.
„Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft, auch auf die heimische Teichwirtschaft. Unsere Fachberatung für Fischerei begleitet die oberfränkische Teichwirtschaft durch diese herausfordernde Zeit, informiert über aktuelle Entwicklungen und steht den Teichwirten für Fragen zur Verfügung“, versichert Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
Wenn Betriebe gezwungen sind, nicht verkaufte Karpfen aus den Winterungen und Hälterungen zurück in die Teiche zu setzen, kann es in Teichen mit einer KULAP-Förderung zu Überschreitungen der Besatzobergrenzen kommen. Dabei werde jedoch eine Überschreitung der B58-Besatzobergrenzen um bis zu 30 Prozent ohne förderrechtliche Konsequenzen toleriert. Die KULAP-Prämie in Höhe von 350,- €/ha Teichfläche werde in diesem Fall weiterhin ausbezahlt.
Diejenigen Betriebe, die auch diesen um 30 Prozent erhöhten zulässigen Tierbesatz überschreiten, sollten das ihrem zuständigen AELF bis spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss des Besatzes schriftlich melden und damit einen Fall von höherer Gewalt geltend machen. Dies habe zur Folge, dass trotz der Überschreitung der Besatzobergrenze keine Sanktion verhängt werden müsse. Allerdings könne für diesen Teich im aktuellen Bewirtschaftungsjahr auch keine KULAP-Förderung gewährt werden. An dem Verpflichtungszeitraum insgesamt ändere sich dadurch nichts, heißt es in der Mitteilung weiter.
Diese Vorgabe gelte nicht für den Bereich VNP. Falls hier entsprechende Fälle auftreten, sind die betreffenden Meldungen über die Unteren Naturschutzbehörden an das StMUV zur Einzelfallentscheidung weiterzuleiten.
Kreativer Umgang mit der Krise in der Teichwirtschaft
Wie die ersten Rückmeldungen zum Ostergeschäft an der Fachberatung für Fischerei zeigten, fördern Krisen auch immer die Kreativität, so Dr. Thomas Speierl, Leiter der Fachberatung.
So entstand in vielen traditionellen Fischküchen, vorrangig im Aischgrund, der „Karpfen zum Mitnehmen“. Der Fischlieferservice oder der „Fisch Drive-in“ mit Verkauf an einem neu eingerichteten Autoschalter waren weitere innovative Lösungen der Direktvermarkter. Und noch etwas Erfreuliches war zu beobachten: Insgesamt stieg die Nachfrage nach heimischen Speisefisch deutlich an, so dass in der Direktvermarktung trotz allem sehr gute Geschäftsergebnisse erzielt wurden. Die gleiche Beobachtung machte auch die Genussregion Oberfranken für andere Sparten im Lebensmittelbereich. Zurückzuführen sei diese vorrangig darauf, dass viele Menschen zu Hause sind, wieder mehr kochen und sich damit auch auf Qualität und Regionalität besinnen, so die dortige Einschätzung.
„Wenn wir diesen Effekt über die Krise bringen und wir uns der großartigen Qualität unserer heimischen Produkte und Erzeugnisse bewusst bleiben, hatte diese herausfordernde Zeit für unsere heimische Teichwirtschaft und Fischerei auch etwas Gutes“, resümiert Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
Zur weiteren Information:
Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen sind, besteht die Möglichkeit eine Soforthilfe zu beantragen:
http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/index.php
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
(Antragsendtermin ist der 31. Mai 2020)
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